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13.11.2015
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01.08.2015
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Viel Spaß beim schmökern ...
17.02.2012 von Marco Langshausen
Am Donnerstag, dem 23. Februar 2012 findet um 19.00 Uhr im Bürgerhaus in Boxberg eine nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates statt.
Tagesordnung:
Werner Lenarz, Ortsbürgermeister
17.02.2012 von Marco Langshausen
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von §§ 95 ff. der Gemeindeordnung in
der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der jeweils geltenden
Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 248.787 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 241.427 Euro
Jahresüberschuss/-fehlbetrag 7.360 Euro
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 227.042 Euro
die ordentlichen Auszahlungen auf 204.192 Euro
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 22.850 Euro
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 Euro
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 Euro
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 16.720 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 216.400 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit - 199.680 Euro
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 176.830 Euro
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 176.830 Euro
§ 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 - Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.
§ 5 - Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
- Grundsteuer A 285 v.H.
- Grundsteuer B 338 v.H.
b) Gewerbesteuer 352 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund 18,00 Euro
- für den zweiten Hund 30,00 Euro
- für jeden weiteren Hund 36,00 Euro
- für den ersten gefährlichen Hund 270,00 Euro
- für den zweiten gefährlichen Hund 450,00 Euro
- für jeden weiteren gefährlichen Hund 540,00 Euro
§ 6 - Eigenkapital
Der Stand des vorläufigen Eigenkapitals
zum 31.12.2010: 2.025.582,44 Euro
31.12.2011: 2.034.000,- Euro
31.12.2012: 2.041.000,- Euro
Boxberg, den 10.02.2012
gez. Lenarz, Ortsbürgermeister
Kenntnis genommen gemäß § 97 I der Gemeindeordnung vom
31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der zur Zeit gültigen Fassung, in
Verbindung mit Schreiben vom 09.02.2012.
54550 Daun, den 09.02.2012
Kreisverwaltung Vulkaneifel
gez. Günter Willems (DS)
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom
22.02.2012 bis einschließlich 01.03.2012 während der Dienststunden bei
der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer
220, öffentlich aus.
53539 Kelberg, den 10.02.2012
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
gez. Häfner, Bürgermeister
Hinweis:
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für
Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von
Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein
Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung,
die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die
Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung
der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung
unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend
gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
jedermann diese Verletzung geltend machen.
03.02.2012 von Marco Langshausen
Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2010 der Ortsgemeinde Boxberg
Die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2010 erfolgte gemäß §§ 110 ff. Gemeindeordnung (GemO).
Gemäß Beschluss des Ortsgemeinderates vom 18.01.2012 wurde aufgrund des Ergebnisses der Rechnungsprüfung dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde gem. § 114 GemO für das Haushaltsjahr 2010 Entlastung erteilt.
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2010 wird wie folgt festgestellt:
Bezeichnung | Ergebnis- / Finanzplan | Ergebnis- / Finanzrechnung |
Erträge | 308.306,00€ | 305.867,29€ |
Aufwendungen | 258.287,00€ | 236.001,28€ |
Ergebnis | 50.019,00€ | 69.866,01€ |
Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 300.683,00€ | 295.756,24€ |
Auszahlung aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 246.977,00€ | 222.967,79€ |
Saldo | 53.706,00€ | 72.788,45€ |
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 758.238,00€ | 758.238,69 |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 375.067,00€ | 186.832,93€ |
Saldo | 383.171,00€ | 571.405,76€ |
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00€ | 0,00€ |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 436.877,00€ | 644.194,21€ |
Saldo | - 436.877,00€ | - 644.194,21€ |
Gesamtbetrag der Einzahlungen | 1.058.921,00€ | 1.053.994,93€ |
Gesamtbetrag der Auszahlungen | 1.058.921,00€ | 1.053.994,93€ |
Veränderung des Finanzmittelbestandes | 0,00€ | 0,00€ |
Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht liegen zur Einsichtnahme in der Zeit vom
06.02.2012 bis einschließlich 14.02.2012
in der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, Zimmer 220, während der Dienststunden öffentlich aus.
Häfner, Bürgermeister