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13.11.2015
Weiterlesen … TV-Darsteller Roland Jankowsky mit schräg-kriminellen Shortstories
01.08.2015
Hier befindet sich das Nachrichten-Archiv der Meldungen aus der Vergangenheit.
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Viel Spaß beim schmökern ...
22.03.2013 von Marco Langshausen
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Boxberg für das Haushaltsjahr 2013
vom 15.03.2013
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von §§ 95 ff. der
Gemeindeordnung in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in
der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 271.904 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 258.018 Euro
Jahresüberschuss/-fehlbetrag 13.886 Euro
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 248.561 Euro
die ordentlichen Auszahlungen auf 218.271 Euro
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf 30.290 Euro
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 Euro
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 Euro
der Saldo der außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf 0 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 7.000 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit -7.000 Euro
die Einzahlungen aus Finanzierungs-
tätigkeit auf 0 Euro
die Auszahlungen aus Finanzierungs-
tätigkeit auf 23.290 Euro
der Saldo der Ein- und
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -23.290 Euro
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.
§ 5
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
- Grundsteuer A 285 v.H.
- Grundsteuer B 338 v.H.
b) Gewerbesteuer 352 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund 18,00 Euro
- für den zweiten Hund 30,00 Euro
- für jeden weiteren Hund 36,00 Euro
- für den ersten gefährlichen Hund 270,00 Euro
- für den zweiten gefährlichen Hund 450,00 Euro
- für jeden weiteren gefährlichen Hund 540,00 Euro
§ 6
Eigenkapital
Der Stand des vorläufigen Eigenkapitals zum
31.12.2011: 2.170.232,51 Euro
31.12.2012: 2.177.600 Euro
31.12.2013: 2.191.500 Euro
Boxberg, den 15.03.2013
gez. Lenarz, Ortsbürgermeister
Kenntnis genommen gemäß § 97 I der Gemeindeordnung vom
31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der zur Zeit gültigen Fassung, in
Verbindung mit Schreiben vom 13.03.2013.
54550 Daun, den 13.03.2013
Kreisverwaltung Vulkaneifel
gez. Reiner Marxen (DS)
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom
25.03.2013 bis einschließlich 04.04.2013 während der Dienststunden bei
der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 220,
öffentlich aus.
53539 Kelberg, den 15.03.2013
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
gez. Häfner, Bürgermeister
Hinweis:
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für
Rheinland-Pfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von
Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein
Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande
gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung,
die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die
Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung
der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung
unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend
gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
jedermann diese Verletzung geltend machen.
05.03.2013 von Marco Langshausen
Neuwahl des Vorstandes
Die Amtszeit des Jagdvorstandes läuft am 31. März 2013 ab, es werden somit Neuwahlen erforderlich.
Alle Jagdgenossinnen und Jagdgenossen werden hiermit zu
einer Jagdgenossenschaftsversammlung eingeladen. Jagdgenossen sind alle
Eigentümer von Grundflächen (Wald-/ Feld-/ u. Wiesengrundstücke) im
Gebiet des Jagdpachtbezirks. Ausgenommen hiervon sind die Eigentümer von
Grundflächen, auf denen die Jagd ruht (befriedete Bezirke). Zu den
befriedeten Bezirken gehören z.B. Gebäudegrundstücke die dem Aufenthalt
von Menschen dienen, Hofräume, Hausgärten u.a.
Die Jagdgenossenschaftsversammlung findet am
Dienstag, dem 5. März 2013 um 18.00 Uhr im Gemeindehaus in Boxberg
statt.
Tagesordnung:
- Neuwahl des Jagdvorstandes
Es sind zu wählen: der/die Jagdvorsteher/in als Vorsitzende/r und 2 Beisitzer sowie 2 stellv. Beisitzer
- Satzungsänderung/Neufassung (aufgrund des neuen Landesjagdgesetzes)
- Verschiedenes
Werner Lenarz, Jagdvorsteher